Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ist eine Eigenerklärung, die von Unternehmen über ihre finanzielle Situation sowie über ihre Befähigung und Eignung zur Teilnahme an einem Vergabeverfahren abgegeben wird. Sie ist in allen EU-Amtssprachen verfügbar und dient bei in der EU durchgeführten Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis über die Erfüllung der jeweils festgelegten Bedingungen.
Die EEE wird nur für Aufträge verwendet, deren geschätzter Wert mindestens den Schwellenwert für die europäische Bekanntmachung erreicht. Einige Ausnahmen sind jedoch für Aufträge vorgesehen, die im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung vergeben werden (siehe Artikel 38, §1, 1. Unterabsatz, des Königlichen Erlasses vom 18. April 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen) und für Aufträge von Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb (siehe Artikel 46, §3, des Königlichen Erlasses vom 18. Juni 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den Bereichen Energie- und Wasserversorgung, öffentlicher Verkehr und Postdienste).
Seit dem 18. April 2018 darf die EEE nur noch in elektronischer Form ausgestellt werden.